Berliner Vollzugsbeirat

Anhörung im Rechtsausschuß des Abgeordnetenhauses

August 2000

  1. Der Berliner Vollzugsbeirat
  2. Zum Berliner Strafvollzug allgemein
      1. Grundeinschätzung
      2. Offener Vollzug
      3. Arbeitsplätze und Ausbildung
      4. Politische Situation
      5. Belegungs- und Personalsituation
      6. Ausländer in Haft
  3. Ausgesuchte Probleme in den Anstalten
      1. JVA Moabit
      2. JVA Tegel
      3. Offene Vollzugsanstalten
      4. Jugendstrafanstalt
      5. Ärztliche Versorgung in Haft
  4. Abschließend

Der Berliner Vollzugsbeirat (BVB) äußert sich auf Bitte des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung, zum Tagesordnungspunkt »Situation im Berliner Strafvollzug«.

Der Berliner Vollzugsbeirat (BVB)

Der Berliner Vollzugsbeirat (BVB) besteht aus 17 – 19 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, nämlich den Vorsitzenden der 10 Berliner Anstaltsbeiräte und – wechselnden Vertretern gesellschaftlicher Institutionen, wie etwa dem Landesschulamt, der Vereinigung der Unternehmerverbände und der Ärztekammer. Die Mitglieder werden von der Senatsverwaltung für Justiz berufen, welche auch organisatorische Unterstützung leistet.

Der BVB befaßt sich gemäß den Ausführungsvorschriften zu §§ 160-162 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) mit übergreifenden Fragen des Strafvollzuges in Berlin. Er tagt in der Regel ein Mal pro Monat und – seit Januar 1999 - überwiegend in Haftanstalten, je nach den jeweiligen Themenschwerpunkten.

Der BVB beschäftigt sich notgedrungen auch mit den gesellschaftlichen Kontexten des Strafvollzuges – etwa der Frage, warum über 95% der Gefängnisinsassen Männer und nur 4-5% Frauen sind (Erziehung der Männer zu Gewaltbereitschaft?)oder mit der unangebrachten Minderbewertung von Vollzugsbediensteten in der Öffentlichkeit; auch z.B. mit häufig dummer und hetzerischer Presseberichterstattung in Angelegenheiten von Kriminalität und Strafvollzug, gegen die in einem Fall bereits erfolgreich geklagt wurde. Am 18./19. September des Jahres werden außerdem 6-7 Mitglieder des BVB auf eigene Kosten in die Niederlande fahren, um sich im niederländischen Justizministerium und in niederländischen Gefängnissen über die Verhältnisse dort zu informieren.

Im Folgenden werden ausgewählte Ergebnisse aus der Arbeit des BVB innerhalb der letzten 12 Monate zum hier vorgegebenen Thema des Rechtsausschusses »Situation im Berliner Strafvollzug« benannt. Diese Themen und Ergebnisse sind absolut nicht abschließend!

Zum Berliner Strafvollzug allgemein

Grundeinschätzung

Eine positive Grundeinschätzung des BVB ist, dass im Berliner Strafvollzug mit teilweise größerem Engagement versucht wird, trotz geringer finanzieller Mittel, hinsichtlich Teilaufgaben auch trotz schlechter personeller Ausstattung, guten Strafvollzug zu machen.

Der so weitgehend befriedete Umgang von Bediensteten mit Gefangenen und der Gefangenen untereinander ist der maßgebliche Faktor für die Sicherheit innerhalb der Haftanstalten und nach außen (s. Sicherheitsbericht der Expertenkommission von Mai 1995).

Was allerdings in den geschlossenen Vollzugsanstalten in Berlin nicht im Ansatz verwirklicht wird, ist die von § 3 StVollzG seit 23 Jahren geforderte Angleichung der Lebensverhältnisse Drinnen und Draußen, die Vermeidung schädlicher Auswirkungen des Strafvollzuges und die Hilfe zur Eingliederung in das Leben in Freiheit, welche die vom StVollzG geforderten zentralen Grundbedingungen des Strafvollzuges sind.

Stattdessen bestimmen traditionelle Entmündigungsverhältnisse und Subkultur den Alltag von Gefangenen und Bediensteten vor allem in den großen geschlossenen Anstalten Moabit und Tegel .

Das beruht unseres Erachtens nur zum geringeren Teil auf baulichen Mißständen. Mehr schon auf der fortbestehenden Präferenz des Vollzuges von Strafen in geschlossenen (zumal Mammut-) Anstalten; großenteils auf dem Stillstand der konzeptionellen Fortentwicklung des Strafvollzuges seit den 70er Jahren.

Deshalb wäre nun, nach den organisatorischen Reformen in den Berliner Vollzugsanstalten, konzeptionelle Arbeit nötig, die u.E. folgende Schwerpunkte haben muß:

Verstärktes Angehen von verbreiteten Persönlichkeitsausprägungen bei Gefangenen, die Rückfall begünstigen, indem sie Legalverhalten als zu schwierig erscheinen lassen bzw. Haft gegenüber den Lebensanforderungen in Freiheit als weniger abschreckend (z.B. unrealistische Lebenshaltungen im Hinblick auf Partnerschaften; Kommunikation; Geld).

Anpassung der Lebensverhältnisse in Haft an die in Freiheit (z.B. erlaubter Umgang mit Bargeld; reale Verkaufsstellen für Zusatzlebensmittel. Post u.ä.; Aufhebung des althergebrachten Kalfaktorsystems [= Putz- und Versorgungsdienstleistungen von Gefangenen für Gefangene]; Aufhebung des Wäschetauschs; Anpassung der Arbeitsentlohnung und einhergehend Selbstkontrolle z.B. des eigenen Stromverbrauchs; stärkere Einbeziehung von Familien und Kindern in den Vollzug).

Offener Vollzug

Im Hinblick auf § 10 StVollzG, der den Offenen Vollzug als normale Vollzugsform definiert, welche nur für jene nicht sein soll, bei denen Flucht oder die Begehung von weiteren Straftaten während der Vollstreckung (!) zu befürchten ist, gibt es auch in Berlin ein umgekehrtes Verhältnis zwischen Plätzen im Offenen und im geschlossenen Vollzug.

Im Vergleich mit anderen Bundesländern wird in Berlin allerdings §10 StVollzG relativ ernst genommen mit offiziell etwa 1.100 (= 20%) »Offenen« Haftplätzen im Männerstrafvollzug gegenüber ca. 5.100 Haftplätzen insgesamt.

Zeitweise gab es hier sogar Wartelisten von bis zu 100 Gefangenen im geschlossenen Vollzug, die trotz Eignung nicht verlegt werden konnten.

Der BVB setzt sich seit Jahren für die gesetzesgemäße Ausweitung des Offenen Vollzuges ein, da dort am ehesten die Angleichung der Lebensverhältnisse verwirklicht werden kann, die zur Verinnerlichung nicht-krimineller Lebensorientierung notwendig ist. Nach unseren Erfahrungen ist der offene Vollzug dabei wesentlich anstrengender für Gefangene, als der geschlossene; die weit verbreitete Meinung, er sei einfacher, zeugt von Uninformiertheit, der Information entgegengesetzt werden sollte.

Der Offene Vollzug ist nachweisbar wesentlich effektiver resozialisierend, als der geschlossene, er erfordert weniger als die Hälfte an laufenden Kosten, vermutlich auch an Bau- und Sicherungsmitteln, und er bewirkt darüber hinaus die Entlastung der Allgemeinheit von enormen weiteren Kosten im Stadium des Freiganges [= Erwerbstätigkeit von Gefangenen während der Haftzeit] mittels Haftkostenbeiträgen, eigenen Unterhaltsleistungen der Gefangenen für ihre Familien, Schadensersatzzahlungen, Schuldentilgung usw...

Die Erfahrungen und die Statistiken über sogenannten »Mißbrauch zeigen«, dass im Berliner Offenen Vollzug äußerst sorgfältig gearbeitet wird.

Der BVB hielte es auch für sinnvoll, dass dies der Skandalpresse jeweils entgegengehalten wird.

Jedenfalls leichte »Rückfälle« im Vollzug müssen im gesetzlichen und im Kosteninteresse pädagogisch angegangen werden können; das »Bedienen« unqualifizierter öffentlicher Meinungsäußerungen schadet auch in diesem Falle den Allgemeininteressen.

Spritzentausch

Der BVB ist nach mehreren Sitzungen mit diesem Themenschwerpunkt zu der Auffassung gelangt, dass das Versuchsmodell des Spritzentauschs in Haft in der JVA Plötzensee,Teilanstalt Lehrter Straße, am falschen Ort durchgeführt wird.

Der Brennpunkt der Übertragung schwerster Krankheiten – HIV/AIDS und Hepatitis C unter drogenabhängigen Gefangenen ist die JVA Tegel.

Es ist kein – rationaler – Grund erkennbar, weshalb ein Versuchsmodell am falschen und nicht am richtigen Ort durchgeführt wird. Die Ergebnisse mit erfolgreichen Modellen im Ausland sind zahlreich und bekannt.

Deswegen fordert der BVB nach wie vor, dass nach einer sachbezogenen Prüfung des (von uns vermuteten) Bedarfs an entsprechender Gesundheitsfürsorge ein entsprechendes Projekt in der JVA Tegel durchgeführt wird.

Arbeitsplätze und Ausbildung

Nach unseren Informationen sind regelmäßig mehr als ein Drittel bis die Hälfte der Strafgefangenen in der JVA Tegel ohne Arbeit, weil Arbeitsplätze nicht angeboten werden könnenIn den anderen Haftanstalten ist dies teilweise noch schlimmer, katastrophal in der JVA Moabit, wo Untersuchungsgefangene oft über etliche Monate 23 Stunden pro Tag untätig in ihrem Haftraum eingeschlossen bleiben.

Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass ein großer Teil der vorhandenen Arbeitsplätze in Haft »Kalfaktoren«- Stellen sind, welche u.E. aus Resozialisierungsgründen weitgehend abgeschafft werden sollten (s.o.).

In Strafhaft besteht Arbeitspflicht für Gefangene (s. §41 StVollzG). Die Gefangenenarbeit ist nach dem Strafvollzugsgesetz ein wesentliches Mittel zur Resozialisierung, nämlich zur (Wieder-)Gewöhnung daran, dass ein erwachsener Mensch normalerweise seinen Lebensunterhalt nicht vom »Amt» abholt, sondern selbst erarbeitet (s. §37 StVollzG).

Deshalb ist es für Gefangene nicht nur bequem – für manche mangels jeglichen Einkommens auch äußerst unangenehm –, sondern auch absurd, wenn die Vollzugsbehörde gesetzwidrigerweise keine Arbeit anbietet. Es ist daneben resozialisierungsschädlich; die Strafvollstreckung mit laufenden Kosten von mindestens 200,00 DM pro Tag pro Gefangenen im geschlossenen Vollzug bleibt weitgehend ungenutzt im Sinne der Allgemeinheit.

Daher besteht dringender Änderungsbedarf.

Im Ausbildungs- und Schulwesen werden nach Informationen des BVB große Anstrengungen unternommen.

Im Bereich derberuflichen Ausbildung ist die Situation dank der Tätigkeit insbesondere der Helmut-Ziegener-Stiftung und der Verzahnung mit dem Arbeitsamt wohl überwiegend lobenswert. Eine genauere Analyse konnte der BVB bislang nicht leisten.

Im Bereich der Schulbildung für Gefangene scheinen teilweise größere Mängel zu herrschen.

Ausgerechnet in der Jugendstrafanstalt, aber auch in den Frauenhaftanstalten, fällt nach unseren Informationen fast regelmäßig Schulunterricht aus, zumal in Urlaubs- und Krankheitszeiten

Insbesondere in der JVA Tegel scheint – etwa bei Prüfungen - eine sinnvolle Kooperation mit den extra-muralen Institutionen zu fehlen; für die Prüfungsfächer Physik und Chemie gibt es keinen benutzbaren Unterrichtsraum.

Ebenso fehlen – außerhalb der Druckerei der JVA Tegel - Anpassungen an die Anforderungen der Arbeitswelt »draußen« in Form von PC-Ausbildungs- und Arbeitsplätzen .

Im Bereich des Freigangs für Ausländer schwebt unseres Wissens nun seit bald 2 Jahren das Problem, dass die nach dem Strafvollzugsgesetz notwendige Resozialisierungsmaßnahme – die ja auch Unterhaltsleistungen für die Familien erbringt usw. (s.o. zum Offenen Vollzug) – an den §§ 284, 285 SGB III scheitern kann, weil eine Arbeitserlaubnis für erforderlich gehalten bzw. vom Arbeitsamt nicht erteilt wird.

Die Frage der Gefangenenentlohnung ist dringend regelungsbedürftig.

Es entspricht unser aller Erfahrungsbereich, dass Arbeit, die mit DM 9 bis DM 12 pro Tag bezahlt wird, weder dem Gesetz entspricht, noch ernst genommen wird. Das ist in Haft nicht anders.

Es ist in Berlin nicht absehbar, dass bis zu der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist - 31.12.2000 - die kategorische Forderung des höchsten deutschen Gerichts nach gesetzesgemäßer Entlohnung von Gefangenenarbeit verwirklicht wird.

Aus politischer Sicht mag man damit leben wollen. Vermutlich ist es aber nicht resozialisierungsfördernd, dass Gesetzesbrecher vom Staat so Gesetzesbruch vorexerziert bekommen.

Deshalb fordert der BVB dringend die Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Anpassung der Arbeitslöhne in Berlin.

Politische Situation

Der BVB hält mehr öffentliche Anerkennung der wichtigen Aufgaben des Strafvollzuges für notwendig.  Justiz, Polizei und Strafvollzug sind äußerst kostspielige Unternehmungen zur Bekämpfung des Unrechts, welche – erkennbar an der Konstanz der Kriminalitätszahlen oder gar dem parallelen Ansteigen etwa in den USA in katastrophale Dimensionen – nicht unbedingt kostenadäquat wirksam sind.

Die Bedeutung des Strafvollzuges muß unseres Erachtens auf die Resozialisierungsarbeit konzentriert werden, also auf die Reduzierung der Straftatgefahren seitens schon verurteilter Täter.  Der nicht selten vorkommende propagandistische Mißbrauch des Strafvollzuges als empörenderweise versagendes Universalheilmittel, die Nutzung einzelner Fehlschläge (die heute keinesfalls häufiger geschehen, als früher) zu kurzfristigen politischen oder öffentlichkeitswirksamen Zwecken, sind insgesamt schädlich.   Kein verantwortungsvoller Privatunternehmer würde seinen Betrieb selbst so diffamieren.

Stattdessen wäre schon zur Zweckwahrung der aktuellen Kosten des Strafvollzuges, die zum allergrößten Teil für Sicherheitsbelange und Grundversorgung aufgewandt werden, zu verlangen, dass Pauschaldiffamierungen a k t i v entgegengetreten wird - etwa dem Standardmärchen vom »Hotelvollzug« (wer kennt schon ein Hotel mit Gemeinschaftsduschen?!).

Und um eine weitere öffentliche Dummheit aufzugreifen: »Lasch« ist der Strafvollzug nicht hinsichtlich Vollzugslockerungen und Resozialisierungsmaßnahmen, denn diese stellen hohe Anforderungen an die meist schwierig sozialisierten Menschen.  »Lasch« für die Gefangenen sind dagegen gerade die traditionellen Ordnungsstrukturen, da sie außer Gehorsam und Cleverness bei ihrer Umgehung keine persönlichen Anforderungen stellen.  – Nach unserer Erfahrung bedeutet auch die geforderte konzeptionelle Angleichung der Verhältnisse Drinnen und Draußen in der Realität das Gegenteil von Vergünstigung und Hotelvollzug.   Wir alle wissen doch in Wirklichkeit, welche Mühen es macht, seinen Alltag selbstverantwortlich zu gestalten, nicht nur seine Stromrechnungen zu bezahlen oder Geld zu sparen für einen Kinogang oder ein Geschenk für die Kinder.

Belegungs- und Personalsituation

Der BVB ist in seiner Arbeit immer wieder damit konfrontiert, dass es in Wellen akute Überbelegungen vor allem im Männerstrafvollzug und in der Untersuchungshaftanstalt Moabit gibt.

Die daraus folgende Gemeinschaftsunterbringung in den Ruhezeiten widerspricht grundsätzlich dem Gesetz (s. § 18 StVollzG). In Teilbereichen der JVA Tegel – etwa der TA VI – ist sie allerdings schon Standard. Die hierfür notwendigen Einwilligungen der Gefangenen dürften als nicht ganz freiwillig anzusehen sein, da oft nur auf diese Weise eine Verlegung aus stark drogen- und subkulturbelasteten anderen Teilanstalten – TAen II und III – erreicht werden kann; oft nicht einmal das, wenn auch die Standard-Mehrfachbelegung nicht zur Bewältigung der Überbelegung ausreicht.

In Folge von Überbelegung steht in den Haftanstalten weniger Personalkapazität für den einzelnen Gefangenen zur Verfügung, was vor allem zwei erheblich negative Auswirkungen hat:

Die Ausbreitung der Subkultur mit weiter desozialisierenden Wirkungen und

die Verlängerung von Haftzeiten dadurch, dass mangels Prüfungskompetenz weniger oder verspätet Vollzugslockerungen gewährt werden, mit der Folge verspäteter oder unterbleibender Verlegungen in den Offenen Vollzug, verspäteter Entlassungsvorbereitungen und damit regelmäßig der Verweigerung von Reststrafenaussetzungen zur Bewährung durch die Strafvollstreckungskammern des Landgerichts. Daraus resultieren längere Haftzeiten, also »hausgemachte« neue Überbelegung.

Der BVB entsprechenden Überbelegungsphasen immer wieder Vollstreckungsaufschübe und –unterbrechungen gemäß § 455a StPO angeregt. Er verweist auf die äußerst positiven Erfahrungen in Berlin anläßlich entsprechender Maßnahmen in den Jahren 1979 bis 1984, wo in ca. 70 % der ca. 1700 Fälle die (Rest-)Strafen aufgrund legalen Verhalten der Verurteilten zunächst zur Bewährung ausgesetzt, dann erlassen werden konnten.

Ebenso hat der BVB bereits mehrfach angeregt, dass bei entsprechenden Anträgen ausländischer Gefangener, die keine Familien hier haben, die vorfristige Haftunterbrechung gemäß § 456a StPO und Abschiebung häufiger und früher genehmigt werden sollte, da auch dies eine Entlastung der Haftanstalten brächte.

Ausländer in Haft

Mit Strafvollzugsproblemen, die mit der Ausländereigenschaft von Gefangenen in Berlin zusammenhängen (z.B. zum Freigangsproblem für Ausländer, s.o.), ist der BVB in seiner Arbeit immer wieder befaßt. Eine konzentrierte Zusammenfassung ist hier allerdings nicht möglich.

Seit einigen Monaten ist der BVB Träger einer übergreifenden Initiative des Vereins »Freiabos für Gefangene«, mit der zunächst die Informationsmöglichkeiten für Ausländer/innen in Haft erfaßt und verbessert werden sollen, so weit dies rechtlich notwendig ist.  Beteiligt sind unter anderem die Ausländerbeauftragte, die Senatsverwaltung für Justiz und verschiedene Botschaften.

Ausgesuchte Probleme in den Anstalten

JVA Moabit

Bezüglich der JVA Moabit hat der BVB die Information, dass das dortige Gruppen- und Beratungszentrum eine äußerst positive Rolle in der Gewährleistung der Sicherheit der Anstalt spielt, indem organisatorische Probleme (Überbelegung; 23-Stunden-Einschluß; Sprach-/Verständigungsprobleme; usw.) gemildert werden. Allerdings darf das GBZ aufgrund richterlichen Verfügungen oft gerade von solchen Gefangenen nicht aufgesucht werden, die 23 Stunden Einzeleinschluß haben, da angeblich Kommunikation mit vermuteten Tatgenossen anders nicht verhindert werden könne.

Die Anstaltsbeiräte leisten hier (wie auch in anderen Anstalten) oft zusätzliche Hilfen, die in Einzelfällen Leid mindern; das ist jedoch nicht eigentlicher Zweck ihres Ehrenamtes.

Dramatisch ist nach Erkenntnissen des BVB die Minderausstattung der JVA Moabit mit Psycholog/inn/en. Gerade bei Untersuchungsgefangenen in den ersten Tagen und Wochen der Aufnahme sowie unmittelbar nach Verurteilung ist die psychische Situation oft furchtbar, die Suicidgefahr extrem.

Angesichts sehr häufigem 23-Stunden-Einschluß, generell organisatorisch begründeten umfassendsten Restriktionen zum Besitz von Gegenständen und zur Tagesstrukturierung, so wie insbesondere der Reduzierung des Kontaktes zu Nichtinhaftierten, Familie und Kindern auf zwei Mal eine halbe Stunde Besuch pro Monat ist nicht erkennbar, dass die Untersuchungshäftlinge gesetzesgemäß als Unschuldige behandelt werden (s. aber Art. 6 Abs. 2 EMRK).

Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf einen Bereich, der zu den Strafgerichten Moabits gehört, aber von der Anstalt offenbar mitgestaltet wird, nämlich die Gerichtszuführungszellen:

Sie befinden sich im Souterrain des Gerichtsgebäudes, sind fast ohne Tageslicht, mit nichts als Bank und Tisch ausgestattet; bei allen bisherigen Besichtigungen waren die Wände teilweise stark verunreinigt. An Prozeßtagen, an denen (noch als unschuldig geltende – s.o.) Untersuchungsgefangene zu ihren Gerichtsverhandlungen oder andere Gefangene als Zeugen vorgeführt werden, verbringen sie dort – z.B. wegen Terminsverzögerungen oder bei Verhandlungsunterbrechungen – oft Stunden.

Sowohl der Ort als auch die Gestaltung sind angesichts dessen als unmenschlich zu bezeichnen.

JVA Tegel

Nach Einschätzungen des BVB vollzieht sich in den letzten Monaten in der JVA Tegel nicht nur ein Stillstand hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben des § 3 StVollzG, sondern ein Rückschritt in Form der Konsolidierung altertümlichen Verwahrvollzuges, insbesondere in der TA III.

Gerechtfertigt wird dies mit Personalmangel, Überstunden(-abbau), aber auch als pädagogische Maßnahme, um andere Bereiche/Teilanstalten attraktiver zu machen.

In jenen anderen Bereichen herrschen jedoch ebenfalls Mängel, verschärft durch die Überbelegung und z.B. die seit etlichen Monaten nicht besetzte Leitungsstelle in der TA VI.

Durch die lobenswerte Zusammenarbeit der Anstalt mit externen Einrichtungen, wie Drogenberatungen, der Freien Hilfe, der Straffälligen- und Bewährungshilfe usw. sind die Mängel nur mäßig kompensierbar, da diese nur vergleichsweise wenigen Gefangenen zugute kommt, die anderen gezwungenermaßen in Subkultur und Beschränkung verharren müssen.

Offene Vollzugsanstalten

Das Hauptproblem der Anstalten des Offenen Vollzuges ist nach Erkenntnissen des BVB die große Anzahl von »Ersatzfreiheitsstrafern« – ständig zwischen zwei- und dreihundert in der JVA Plötzensee . Hier könnte, solange eine Gesetzesinitiative nicht greift, im Bereich der Haftvermeidungsmaßnahmen Entlastung erfolgen, wenn die Reibungspunkte mit der Vollstreckungsbehörde reduziert würden und ausreichend externe Einrichtungen die Ableistung z.B. von »Arbeit statt Strafe« gewährleisten könnten.

Ansonsten ist die Unterbringung jedenfalls in 4-Bett-Zellen in der JVA Düppel nicht mehr zivilisationsgerecht.

Jugendstrafanstalt

Der BVB hat sich gerade in seinen letzten Sitzungen intensiv mit den Verhältnissen in der JSA befaßt.

Hier hervorgehoben werden soll einerseits, dass es offenbar fast 100%ige Erfolge in der Unterbindung des Mißbrauchs von harten Drogen in der Gesamtanstalt gibt und die Absonderung in Haus 8 dort zu fast 100%iger Drogenfreiheit während der Inhaftierung führt. Dass aber mangels Therapie- und Therapievermittlung eine enorm hohe Rückfallquote nach Entlassung registriert wird.

Daneben soll es in vielen Bereichen innerhalb der Anstalt kein organisches Miteinander der verschiedenen Bedienstetengruppen geben.

Resozialisierungshemmend ist in jedem Fall die unzureichende Verzahnung bzw. Zusammenarbeitsbereitschaft der Institutionen außerhalb der Haft – etwa der Jugendgerichtshilfen – mit den im Strafvollzug Tätigen. Hintergrund sollen gegenseitige Vorbehalte sein.

Über die Untersuchungshaftanstalt für männliche Jugendliche im »Kieferngrund« und die Jugendarrestanstalt liegen uns derzeit keine aktuellen Berichte vor.

Ärztliche Versorgung in Haft

Der BVB hatte sich vor einigen Jahren und auch beim Rechtsausschuß für ein neues Vollzugskrankenhaus eingesetzt. Er hält es für möglich, dass die ärztliche Versorgung der Gefangenen nun, nach Streichung des Umbaues, auch anders gewährleistet werden kann.

Das Problem ist jedoch – im Kontrast zu den zwischenzeitlichen Abhilfebemühungen – äußerst drängend, wie gerade jüngere Beobachtungen u.a. unseres ärztlichen Beirats- und Vorstandsmitgliedes bestätigen.

Die Verhältnisse etwa im Haftkrankenhaus Moabit sind seit 10 Jahren nicht genehmigungsfähig.

Wir schließen uns insofern den bisherigen Stellungnahmen der Senatsverwaltung für Justiz an.

Abschließend

Strafjustiz und Strafvollzug sind nach dem Gesetz nicht nur deswegen »ultima ratio« – letztes Mittel –, weil sie in geschützte Grundrechtsbereiche eingreifen, sondern weil andere Mittel in der Regel besser wirken. Der Ruf nach Strafe und vor allem nach »Härte«, wenn irgendein gesellschaftlicher Regelungsbedarf besteht, sollte unseres Erachtens daher etwas häufiger hinterfragt werden.

Ohne Zweifel kann der Strafvollzug auch bei Aufbietung aller Kräfte keine negativen Persönlichkeitsentwicklungen bei Straftätern ganz schnell mal beseitigen. Auch nicht in Berlin.

Die Rückfallquote läßt sich mit Sicherheit durch keinen Strafvollzug auf nahe Null senken.

Vergleichbares erwartet man jedoch auch nicht von der Sicherheit des Straßenverkehrs, der jährlich vielfach mehr(!) persönliches Leiden, Todesopfer, Schwerverletzte und Vermögensschäden mit sich bringt, als die Kriminalität.

Angesichts der erheblichen Kosten, die der Strafvollzug schon für die Zwecke der sicheren Verwahrung und der noch nicht abgeschafften Schuldverbüßungsidee verursacht, erscheint es naheliegend, als nützlich erkannte Ausgestaltungen, wie die vom Strafvollzugsgesetz schon vor 23 Jahren zusammengefaßten und darunter die oben genannten, auch einzuführen, um wenigstens das Mögliche zu tun.

Im politischen Bereich erscheint uns dies nur umsetzbar, wenn die dort Verantwortlichen rational handeln, die gesetzlichen Ziele a k t i v unterstützen und keinesfalls durch populistische Äußerungen torpedieren.


Berlin, den 29.08.2000
Dr. Olaf Heischel    - für den Vorstand -