Berliner Vollzugsbeirat

Aus der Stellungnahme des Berliner Vollzugsbeirates am 10.03. 2005 vor dem Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses:

Zur Situation in den seit Jahren überfüllten Haftanstalten im (geschlossenen) Justizvollzug für Männer:

  1. Die Stellungnahme, die der BVB am 07.09. 2000 vor dem Berliner Rechtsausschuss zum Thema »Überbelegung«/»Hausgemachte Überbelegung« abgegeben hat, gilt in den wesentlichen Grundzügen unverändert; die beiden größten Männerhaftanstalten Berlins – die JVA Moabit und die JVA Tegel – waren in den letzten Jahren durchschnittlich zwischen 117% und 127% überbelegt. (Um dem gesetzlich vorgeschriebenen Differenzierungsgebot genügen zu können, dürfte eine Belegung von 90% der Haftplätze die Obergrenze eines sinnvollen gesetzesgemäßen Strafvollzuges darstellen)
  2. Zur Verdeutlichung der Auswirkungen der aktuellen Überbelegung in der Praxis:
      1. Mehrfachunterbringung im geschlossenen Vollzug: Toilette ohne wirksame Sicht-und Geruchsabtrennung - lassen Sie zu Hause Ihre Toilettentür offen, wenn Sie Ihren Ausscheidungen nachgehen?
      2. Allgemein und Vollstreckung: mehr als 50% Gefangene sind offen oder verdeckt arbeitslos; - das führt zu Unsinn, Subkultur, Langeweile;
      3. und dazu, dass das Personal mit unnötigen Begehren der gelangweilten Gefangenen befasst wird
      4. Wartezeiten auf Verlegung von der Untersuchungshaft in den Strafvollzug bzw. die Einweisungsabteilung (EWA) Tegel: 3 – 9 Monate; in Einzelfälle bis 1 ½ Jahre
      5. führt zu verzögerter Vollzugsplanung, verschobener Vollzugsgestaltung
      6. führt zu absolut geringer 2/3 –Entlassungs-Quote – denn darüber entscheiden die Gerichte
      7. aber die Haftanstalten legen den Grundstein: wenn sie nicht vorbereiten / ordentlich arbeiten, lehnen die Gerichte die Anträge der Gefangenen ab, weil zuwenig Grundlagen für die Annahme geschaffen wurden, dass der Gefangene künftig ein straffreies Leben führen könnte
      8. 2/3-Entlassungen in Berlin absolut abgeschlagen bei 8 – 9 % ; Bundesdurchschnitt: 21 – 22 %; auch gegenüber den von der Gefangenenstruktur vergleichbaren Stadtstaaten; das macht enorm viel Haftzeit und damit Belegung und Überbelegung aus
  3. sie ist sofort notwendig in Form von drei Schwerpunkten:
      1. Konzertierte Initiative aller Parteien zur Schaffung ausreichender und gesetzesgemäßer Arbeitsplätze für Gefangene
      2. Konzertierte Aktion zur Steigerung der vorzeitigen Entlassungen nach § 57 StGB, ggfs.
      3. um 1. und 2. erreichen zu können, muss kurzfristig die enorme Arbeitskraft des Personals freigemacht werden, die derzeit – und schon seit mehreren Jahren und inzwischen als Alltagstrott - in der Verwaltung der Misere gebunden ist;
        das geht nur durch Ausweitung der Maßnahmen gemäß § 455 a StPO (= Vollstreckungsunterbrechungen wegen Überbelegung – i.d.R. für minder schwere Kriminalität) - ggfs. 456 a – StPO (= Vollstreckungsunterbrechungen für ausländische Gefangene ohne soziale Bindungen und Bleiberecht), so dass die Belegungszahlen in den wichtigsten Anstalten des Offenen und des geschlossenen Vollzuges auf mindestens 95 % gesenkt werden.