Berliner Vollzugsbeirat
Aus der Stellungnahme des
Berliner
Vollzugsbeirates am
10.03. 2005 vor dem
Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses:
Zur Situation
in den seit Jahren überfüllten Haftanstalten im
(geschlossenen) Justizvollzug
für Männer:
- Die
Stellungnahme, die
der BVB am 07.09. 2000 vor dem Berliner Rechtsausschuss zum Thema
»Überbelegung«/»Hausgemachte
Überbelegung« abgegeben hat, gilt in den wesentlichen Grundzügen
unverändert; die beiden größten
Männerhaftanstalten Berlins – die JVA Moabit und die
JVA
Tegel – waren in den letzten Jahren durchschnittlich zwischen
117%
und 127% überbelegt. (Um dem gesetzlich vorgeschriebenen
Differenzierungsgebot genügen zu können,
dürfte eine
Belegung von 90% der Haftplätze die Obergrenze eines
sinnvollen
gesetzesgemäßen Strafvollzuges darstellen)
- Zur
Verdeutlichung der
Auswirkungen der aktuellen Überbelegung in der Praxis:
- Mehrfachunterbringung im geschlossenen Vollzug: Toilette ohne wirksame Sicht-und
Geruchsabtrennung - lassen
Sie zu Hause Ihre Toilettentür offen, wenn Sie Ihren
Ausscheidungen nachgehen?
- Allgemein
und
Vollstreckung: mehr als
50% Gefangene
sind offen oder verdeckt arbeitslos;
- das führt zu Unsinn, Subkultur, Langeweile;
- und dazu, dass das
Personal mit unnötigen Begehren der gelangweilten Gefangenen befasst wird
- Wartezeiten auf Verlegung von der Untersuchungshaft in den Strafvollzug
bzw. die Einweisungsabteilung (EWA) Tegel: 3 – 9 Monate; in
Einzelfälle bis 1 ½
Jahre
- führt zu verzögerter Vollzugsplanung, verschobener Vollzugsgestaltung
- führt
zu absolut
geringer 2/3 –Entlassungs-Quote – denn
darüber entscheiden die Gerichte
- aber
die Haftanstalten legen den Grundstein: wenn sie nicht vorbereiten /
ordentlich
arbeiten, lehnen die Gerichte die Anträge der Gefangenen ab,
weil
zuwenig Grundlagen
für die Annahme geschaffen wurden, dass der Gefangene
künftig
ein straffreies
Leben führen könnte
- 2/3-Entlassungen
in
Berlin absolut abgeschlagen bei 8 – 9 %
; Bundesdurchschnitt: 21 – 22 %; auch gegenüber den
von der
Gefangenenstruktur
vergleichbaren Stadtstaaten; das macht enorm viel Haftzeit und damit
Belegung
und Überbelegung aus
- sie
ist sofort notwendig in Form von drei Schwerpunkten:
- Konzertierte
Initiative
aller Parteien zur Schaffung ausreichender und
gesetzesgemäßer Arbeitsplätze für
Gefangene
- Konzertierte
Aktion zur
Steigerung der vorzeitigen Entlassungen nach § 57 StGB, ggfs.
- um 1.
und 2. erreichen zu
können, muss kurzfristig die enorme Arbeitskraft des Personals
freigemacht werden, die derzeit – und schon seit mehreren
Jahren
und inzwischen als Alltagstrott - in der Verwaltung der Misere gebunden
ist;
das geht nur durch Ausweitung der Maßnahmen
gemäß
§ 455 a StPO (= Vollstreckungsunterbrechungen wegen
Überbelegung – i.d.R. für minder schwere
Kriminalität) - ggfs. 456 a – StPO (=
Vollstreckungsunterbrechungen für ausländische
Gefangene ohne
soziale Bindungen und Bleiberecht), so dass die Belegungszahlen in den
wichtigsten Anstalten des Offenen und des geschlossenen Vollzuges auf
mindestens 95 % gesenkt werden.