Wir wollen uns nichts vormachen: Strafvollzug ist auch Rache; insofern findet der »Lange Riegel« sicher weite Zustimmung. Auch wir, Anstaltsbeiräte und Berliner Vollzugsbeirat, finden Kriminelle nicht richtig nett und würden ihnen im Alltag, wenn man sie denn erkennen könnte, sicher aus dem Wege gehen. Warum setzen wir uns ein? Nicht, weil wir meinen, Strafgefangenen geschähe von vornherein Unrecht. Im Gegenteil – wir sind sicher, daß eine Tat, die anderen Menschen Schmerz oder Leid zufügt, nicht ungestraft bleiben kann oder darf; denn dann würde der Selbstjustiz die Tür geöffnet. Wir setzen uns ein, weil die Öffentlichkeit ein Recht hat, zu wissen, was im Strafvollzug geschieht, weil auch die Strafgefangenen nicht in einem rechtsfreien Raum außerhalb der Gesellschaft leben, und weil sich die Gesellschaft selbst ehrt, indem sie Maß hält und zeigt, daß sie nichts zu verbergen hat und jedem sein Recht geschieht. Das ist zwar etwas anderes als Gerechtigkeit – aber darüber sollen die Rechtsphilosophen sprechen...
Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Taten Strafen vor, zu denen oft der
Freiheitsentzug gehört.
Was ist Freiheitsentzug? Schwer zu beantworten!
Ist es wirklich Rache, ist es lediglich Vergeltung, ist es eine Wiederherstellung der gestörten
Weltordnung? Wahrscheinlich weder das eine noch das andere, eher ist es der
unvollkommene Versuch, ein Äquivalent für die Tat zu schaffen und dem
Rechtsempfinden der Menschen zu entsprechen.
Aber das Urteil, das einer empfangen hat, die Strafe, der er sich unterziehen muß, genügt.
Sie benötigt keine zusätzliche Verschärfung;
denn der Freiheitsentzug ist bereits entzogenes Leben – was auch immer einer damit
anfangen würde, wenn er darüber verfügen könnte;
der Lebensentzug belastet aber auch die, die sich in Freiheit befinden –
nicht nur finanziell über die Steuerlast, sondern auch philosophisch und
emotional, weil es eigentlich unerträglich ist, jemandem Leiden zuzufügen,
wenn es auch unvermeidlich sein mag.
Wie das richtige Verhalten, so ist auch die »gerechte« Strafe Konvention
zu der das Leiden gehört. Doch das Leiden hat ein Maß.
Und wenn das Leiden ein Maß hat, dann darf dies nicht überschritten werden und etwa in Qual ausarten; denn die Strafe selbst ist schon die verordnete Qual.
Das, scheint uns, ist ein wichtiges Thema. Denn es ist eine Frage der Achtung vor sich selbst, die die Gesellschaft haben muß, deren Ausdruck ist, daß sie das notwendige Maß einhält. Ökonomische Gesichtspunkte, wie z.B. Personalmangel, dürfen nicht dazu dienen, die Qual zu vergrößern, das Maß der Strafe zu verändern, das Urteil zu verfälschen. Der »Lange Riegel«, d.h. der vorzeitige regelmäßige oder unregelmäßige Einschluß von Gefangenen in ihre Zellen aus ökonomischen oder anderen rationellen Gründen ist der Anfang der Unmenschlichkeit; weil der Rationalisierungsgedanke im Umgang mit Menschen dazu führt, die Menschen selbst zu rationalisieren, sie zu Gegenständen der Ökonomie zu machen – auch Straftäter bleiben Menschen. Diese Art Ökonomie wird uns alle fressen. Es handelt sich um eine Grundsatzfrage über die ernsthaft gesprochen werden muß; denn die Bedrohung der Gesellschaft und schließlich der Menschheit, zu allererst aber der Menschlichkeit, fängt, wie alles Böse, unmerklich und für fast jeden beinahe einsichtig und immer noch nachvollziehbar an...
Wir können uns auch nicht mit dem Argument eines Krankenstandes unter dem Allgemeinen Vollzugsdienst von 25 bis 30 Prozent zufrieden geben. Wir übersehen nicht, unter welcher großen seelischen Belastung die Vollzugsbeamten stehen. Es ist eine Arbeit, die am Gemüt zehrt und wenig Ehre und kaum materielle Güter einbringt. Doch niemand wird gezwungen, eine solche Tätigkeit zu übernehmen, die Konditionen und Implikationen kennt er, auch die Vorteile und Vorzüge, die trotz der Belastung mit diesem Beruf verbunden sind. Alle sind aufgefordert: die Ministerialverwaltung, die Anstaltsleitung, die Beamten selbst, die Personalvertretungen, hier Abhilfe zu schaffen. Denn wenn der Auskunft nach unter den gegebenen Umständen zur Zeit nur zu diesen Bedingungen gearbeitet werden kann, dann müssen eben unbedingt die Umstände geändert werden. Dann muß nicht nur nach mehr Mitarbeitern gerufen, sondern z.B. der Krankenstand der Mitarbeiterschaft gesenkt werden. Das muß u.U. auch über administrative Maßnahmen gehen. Wir wollen hier nicht Einzelheiten aufführen, aber wir sind dagegen, daß hoheitliche Aufgaben des Staates Schritt für Schritt privatisiert werden – das wäre ein Widerspruch in sich selbst – aber nicht ohne eine gewisse Konsequenz unter den gegebenen Umständen. Es geht schließlich um Menschen, – wie hätte man vor hundert Jahren gesagt – auf wie niedriger sittlicher Stufe sie auch stehen mögen. Auch der Verurteilte hat ein Recht sein Recht zu bekommen. Er darf nicht der Spielball von ökonomischen Notwendigkeiten und Rationalisierungsüberlegungen werden. Hoheitliche Aufgaben kosten, sie sind nicht wirtschaftlich auszuüben. Sie kosten aber eben auch Mühe. Die geben sich viele, aber wir meinen, da wäre mehr zu machen, und wir werden uns dafür einsetzen, daß das konsequent geschieht – mit all den geringen Mitteln, die wir haben.
August 2007