
An
die
Fraktionen der Parteien im Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5
10111 Berlin
Sparmaßnahmen im Justizvollzug
hier: Pflichtaufgaben der Vollzugsbehörden und Sicherheitsbelange
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie uns mitgeteilt, wurden die Mittel für die Sozialpädagogische Arbeit in den Berliner Vollzugsanstalten für das IV. Quartal 1996 vollständig gestrichen.
Die Streichung betrifft vor allem die freien Mitarbeiter, die sich mit Spezialqualifikationen darum bemühen, z.B. Aggressionen in der Haft, Beziehungsstörungen, Gewaltbereitschaft, lebensfremde Partnerschafts-, Geld- und Moralvorstellungen bei Gefangenen abzubauen. Sogar Sprachmittler können nicht mehr annähernd bedarfsgerecht eingesetzt werden, sodaß der nach dem Grundgesetz zu ermöglichende Verkehr von Gefangenen mit ihren Familien, ihren Verteidigern usw. nicht mehr stattfinden kann.
Der Rückweg in die Kriminalität ist vorgezeichnet, wenn keine speziellen und allgemeinen Resozialisierungsmaßnahmen - die das Strafvollzugsgesetz als staatliche Pflichtaufgaben vorschreibt - stattfinden. Bereits jetzt schon werden ca. 50 Gefangene pro Jahr aus der geschlossenen Vollzugsanstalt Tegel ohne ausreichende Entlassungsvorbereitungen ihrem Schicksal bzw. der Gesellschaft überlassen.
Wenn nur noch Verwahrvollzug stattfindet, wächst die Aggressionsbereitschaft der Gefangenen untereinander, das kriminellen Milieu, in dem sie in Haft sowieso sind, verfestigt sich, die Ausbreitung von Rauschmittelkonsum als `Freizeitbeschäftigung´ wird gefördert.
Die obengenannten Sparmaßnahmen sind nicht nur ungesetzlich, soweit sie sich gegen Pflichtaufgaben der Justiz richten, sondern gefährden letztendlich die innere Sicherheit. Das bezahlt die Gesellschaft doppelt und dreifach.
Der Berliner Vollzugsbeirat fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf,
Wir bitten Sie um unverzügliche Stellungnahme gegenüber dem Berliner Vollzugsbeirat, ob Sie diese Forderungen unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ika Klar