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Presseerklärung September  1996

Teure Einsparungen

Sparmaßnahmen im Justizvollzug

Der Berliner Vollzugsbeirat wendet sich gegen weitere Mittelkürzungen in U-Haft und im Strafvollzug. Der gesetzliche Auftrag der Resozialisierung kann bei weiteren Einschränkungen nicht mehr erfüllt werden.

Während der Haftstrafe sollen Häftlinge durch Schul- und Berufsausbildung, über regelmäßige Arbeit, wenn nötig auch durch Therapien ihre persönlichen Verhältnisse ordnen lernen, so daß sie nach der Haftentlassung in der Lage sind, ein gesetzeskonformes Leben zu führen. Dafür zahlt der Steuerzahler ca. 200 DM pro Gefangenen und Hafttag.

Schon jetzt ist weder die Schule noch das Angebot an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen ausreichend (in der JVA Tegel gibt es für 1.600 Insassen nur 1.000 Arbeitsplätze), obwohl das Strafvollzugsgesetz Arbeit für Gefangene vorschreibt. Für viele ist Hilfsarbeit oder Müßiggang die Realität.

Die Mittelkürzungen werden vor allem die freien Mitarbeiter betreffen, die sich mit Spezialqualifikationen darum bemühen, z.B. Aggressionen in der Haft, Beziehungsstörungen, Gewaltbereitschaft, lebensfremde Partnerschafts-, Geld- und Moralvorstellungen abzubauen. Pro Jahr werden bereits schon jetzt ca. 50 Gefangene aus der geschlossenen Vollzugsanstalt Tegel ohne ausreichende Entlassungsvorbereitungern ihrem Schicksal bzw. der Gesellschaft überlassen. Der Rückweg in die Kriminalität ist dadurch vorgezeichnet. Die Rückfallquote ist viel zu hoch.

Solche Sparmaßnahmen gefährden letztendlich die innere Sicherheit. Das bezahlt die Gesellschaft doppelt und dreifach. Der Berliner Vollzugsbeirat wendet sich daher nachdrücklich gegen eine Entwicklung zum Verwahrvollzug. Er fordert: