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P R E S S E M I T T E I L U N G
des Berliner Vollzugsbeirats (BVB)

Informationsveranstaltung zum offenen Strafvollzug

Samstag, 14. Februar 1998,10.00-14.00 Uhr, Wittenbergplatz (neben KaDeWe)

Jährlich werden etwa 14.000 freiheitsentziehende Maßnahmen allein in Berlin vollstreckt.

Etwa 96% aller Straf- und Untersuchungsgefangenen sind Männer, knapp 4% Frauen. Über 50% der zu verbüßenden Strafen sind unter 1 Jahr. Gewaltkriminalität macht 5 - 10% der Gesamtkriminalität aus. In Berlin befanden sich im Dezember 1997 insgesamt 3.773 Menschen im »geschlossenen Vollzug« und 919 Menschen in Haftanstalten des »offenen Vollzugs«.

Ein Haftplatz im geschlossenen Vollzug kostet pro Tag DM 220,00. Der Offene-Vollzugs-Platz kostet beträchtlich weniger, teilweise müssen die Inhaftierten selbst dafür aufkommen.

Was ist »offener Vollzug«? Eine Anstalt mit geringeren Sicherheitsmaßnahmen.

Das Strafvollzugsgesetz (gültig seit 1977) fordert in § 10, daß Gefangene grundsätzlich mit ihrer Zustimmung im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn keine Befürchtung besteht, daß sie den offenen Vollzug zur Flucht oder Begehung von Straftaten mißbrauchen und sie die dortigen Resozialisierungsregeln respektieren.

In den offenen Vollzug kommen Selbststeller (Verurteilte, die ihre Haft freiwillig antreten) und Gefangene, die nach längerer Strafhaft im geschlossenen Vollzug auf die Entlassung in ein Leben in Freiheit vorbereitet werden müssen: indem sie durch Vollzugslockerungen (Ausgang, Urlaub aus der Haft) soziale Kontakte festigen und sich im nichtkriminellen Milieu orientieren können, um nach einer langen Erprobungszeit als Freigänger ein reguläres Arbeitsverhältnis aufzuneh-men, womit sie den eigenen Unterhalt, den der Familie sowie die Haftkosten und eventuell auch Schuldenregulierung betreiben können - unterstützt von wesentlichen Behandlungs-, Berufs- und Orientierungsmaßnahmen.

Der offene Vollzug bietet geeigneten Gefangenen die Chance, sich durch Selbstverantwortung und Selbstkontrolle zu Nicht-Kriminellen zu entwickeln.

Der offene Vollzug ist das wirksamste Instrument gegen die schädlichen Folgen des geschlos-senen Vollzugs. Anhand realistischer Lebensbedingungen, wie im offenen Vollzug, und im Kontakt mit Nichtkriminellen können Persönlichkeitsveränderungen stattfinden, die einen Inhaftierten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten befähigen.

Aber es gibt in Berlin zu wenig Plätze im offenen Vollzug! Deshalb führen Mitglieder des Berliner Vollzugsbeirates und der Anstaltsbeiräte mit Gefangenen aus Berliner Anstalten des offenen Vollzuges die obengenannte Informationsveranstaltung am 14.02.1998 durch. Damit wollen wir für weitere Plätze im offenen Vollzug werben.

Unsere Forderungen sind:

  1. Die bestehenden offenen Vollzugseinrichtungen sind auszubauen mit einer differenzierten Struktur für Jugendliche, Frauen und Männer.
  2. Die Verlegung vom geschlossenen in den offenen Vollzug muß zum frühestmöglichen Zeitpunkt geschehen, wenn Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung nicht überwiegen.
  3. Der offene Vollzug muß mit dem erforderlichen Personal ausgestattet werden, das aufgrund von Aus- und Fortbildung die individuell notwendigen Resozialisierungsmaßnahmen einleitet und überwacht. Mit Externen (Betrieben, Therapieeinrichtungen usw.) ist zusammenzuarbeiten.
  4. Arbeit, Fortbildung und Beratung sind wesentliche Resozialisierungsmaßnahmen. Der Vollzugsplan eine/r/s jeden Gefangenen hat zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Aufnahme eines externen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses und eines Wohnsitzes vorzusehen.

  5. Berlin, Februar 1998   I. Klar A. Elmiger F. Kyrieleis O. Heischel