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Anlage

Zum Offenen Brief zur Überbelegung im Berliner Männerstrafvollzug

Zur Praxis vorzeitiger Entlassungen zur Bewährung (Zweidrittel u.a.) gemäß §§ 57,57a StGB und §§ 88,89 JGG im Vergleich der Bundesländer

Anlass für die nachstehend zusammengefassten Ergebnisse aus offiziellen Statistiken zur Strafvollstreckung in Deutschland ist die Frage, ob und wie sich die dauerhafte Überbelegung der Haftanstalten in Berlin und etlichen weiteren Bundesländern (nicht alle haben das »Überbelegungsproblem«) bewältigen lässt.

Angesichts der begrenzten ökonomischen Mittel der Allgemeinheit einerseits und des selbst auferlegten Zieles andererseits, gesellschaftliche Probleme möglichst zivil(isiert) und nicht mit mehr Staatsgewalt zu bew&aumL;ltigen, sollte die Ausweitung des Freiheitsentzuges und die Schaffung von mehr Haftplätzen allenfalls letzte Option sein.

Statistische Grundlagen:

Nach den Recherchen des BVB u.a. bei der Senatsverwaltung für Justiz, dem Statistischen Bundesamt und dem Statistischen Landesamt Berlin wurden vorzeitige Entlassungen gemäß §§ 57, 57 a StGB und §§ 88, 89 JGG wohl bis zum Jahr 2002 statistisch durchgängig erfasst. Seither leiten die Länderjustizverwaltungen u.a. zu drei Stichtagen im Jahr – dem 31.03., dem 31.08., und dem 30.11. – Entlassenenzahlen mit Angabe der Entlassungsgründe an das Statistische Bundesamt. Sie sind dort veröffentlicht (s. www.destatis.de)

Auf diese vom Statistischen Bundesamt gesammelten und veröffentlichten Zahlen stützt sich das Nachfolgende im Wesentlichen. Da es sich hierbei nicht um Gesamtzahlen handelt, sondern um Stichtagsdaten, ergibt sich kein durchgängiges, sondern ein quasi holzschnittartiges Bild. Variationen, die trotz einheitlicher gesetzlicher Grundlagen für alle in verschiedenen Bundesländern etwa zu verschiedenen Zeitpunkten und außerhalb der Stichtagsdaten auftreten könnten, sind hier grundsätzlich nicht erfasst.

Jedoch auch ein Holzschnitt ist bekanntermaßen aussagekräftig, und Stichtags-Vergleiche, die bei der Evaluierung der Stichtagsdaten von uns zur Probe durchgeführt wurden, ergaben keine Abweichungen in den wesentlichen hervorgehobenen Merkmalen. Bekannte Variablen, wie etwa die Gnadenpraxis in den Bundesländern zu verschiedenen Zeitpunkten oder die Sondermaßnahmen in Berlin ab Anfang 2003 hinsichtlich der Ersatzfreiheitsstrafer u.ä., wurden in die Überlegungen miteinbezogen.

Als bereits vorliegendes Teilergebnis aus dem genannten Zahlenwerk liegen z.B. die aus der folgenden Tabelle ersichtlichen Vergleichsdaten vor, die sich auf die jeweiligen Summen zu den Stichtagen 30.11.03, 31.03.04 und 31.08.04 eziehen.

Es liegen die Zahlen zu allen Bundesländern vor. Die Tabelle ist zwecks Übersichtlichkeit jedoch beschränkt auf Bundesländer, die mit Berlin vergleichbar erscheinen – wie etwa Hamburg hinsichtlich der vermutbaren Insassen- und Problemstrukturen als Stadtstaat –, oder z.B. hinsichtlich historischer oder politische Gegebenheiten »gespiegelt« werden sollten – wie das Nachbarland Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Sachsen.

Ländervergleich zu Zweidrittelentlassungen, Gnadenentlassungen und der Praxis der Entlassungen zur Therapie gemäß §35 Betäubungsmittelgesetz

(Bundes-)Land

Endverbüßungen

Vorzeitige Entlassungen gemäß §§ 57, 57a StGB; §§ 88, 89 JGG

Entlassungen auf Grund von Gnadenerweisen¹

Entlassungen gemäß § 35 BtmG (»Therapie statt Strafe«)

Deutschland

68,76%

19,26%

5,82%

6,16 %

Bad.-Württ.

46,84%

19,35%

26,08 %

7,72 %

Berlin

83,47 %

9,37%

3,24%

3,92%

Brandenbg.

64,58%

24,52%

10,35%

0,54 %

Hamburg

70,40%

19,64%

2,07%

7,88 %

Hessen

64,51%

19,93%

6,24%

9,45%

Sachsen

75,07 %

24,34 %

0,07%

0,51 %

¹ Hinsichtlich der Gnadenerweise sind die drei Stichtagsdaten nicht ganz vergleichbar, da verschiedene Bundesländer vor oder nach den Stichtagen teilweise erhebliche Gnaden-Entlassungen aufweisen –s.u. –

  • Berlin ist nach diesen Zahlen bei der Quote der Endverbüßer deutlicher Spitzenreiter.
  • bei der Quote der vorzeitigen Entlassungenist es dagegen deutliches Schlusslicht – obwohl im Jahr 2003 bereits außerordentliche Maßnahmen zur Entlastung der Gefängnisse angeordnet waren, wodurch zu diesen Stichtagszahlen hier statt der 8 vor dem Komma eine 9 steht –
  • Schon im Jahr 2004 war nach den Gesamtjahreszahlen der Senatsverwaltung für Justiz die »8« der Prozentzahlen aus den Vorjahren/Jahrzehnten (s. Eisenberg/Ohder, 1985) wieder da: 8,76%
  • in Berlin wurden weniger als die Hälfte der Gefangenen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (19,26%) entlassen; das nächst »schlechtere« Bundesland Bremen entließ immernoch fast doppelt so viele Gefangene vorzeitig (16,18%)
  • Berlin ist trotz eines traditionell ausgebauten Drogenhilfesystems mit gerade der Hälfte sonst üblicher »35er-Entlassungen« (»Therapie statt Strafe«) Schlusslicht in den alten Bundesländern (nur –deutlich überflügelt von den neuen Bundesländern, in denen es kein Drogenhilfesystem und/oder keine »Tradition« der Anwendung des §35 BtmG gibt oder keine Klientel)
  • Zu der (Berliner) These, dass die extrem niedrige Quote der vorzeitigen Entlassungen nach den gesetzlichen Vorschriften (»Zweidrittel«) durch eine verstärkte Praxis der Gna­denentlassungen in Berlin ausgeglichen würde, finden sich keinerlei Anhaltspunkte. Berlin lag zu den angegebenen Stichtagen – zu denen mit dem 30.11.03 der Hauptteil der Gnadenentlassungen jedes Jahr erfasst wird (»Weihnachtsamnestie«) – mit 3,24% sogar deutlich unter dem dazu festgestellten Bundesdurchschnitt von 5,82%.
  • Auf dieses Verhältnis (Bundesdurchschnitt : Berlin) bezogen, entsprechen auch andere Stichtagszahlen dem gefundenen Ergebnis. Andere Bundesländer jedoch haben oder hatten offenbar zu anderen und gegebenenfalls auch nicht erfassten Zeiten Gnadenentlassungen, die bei ihnen zu teilweise deutlich abweichenden Ergebnissen führen. Erstaunlich ist insofern etwa der in den drei Stichtagen erfasste Anteil von 26,08% vorzeitiger Entlassungen im Gnadenwege in Baden-Württemberg (s.o.). Des weiteren sind zu anderen bei der genannten Datenquelle erfassten Stichtagen in NRW, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein teilweise erhebliche Quoten von Gnadenentlassungen erfasst. (Lediglich Bayern weist an allen dargelegten Stichtagen ca. 0 % auf.)
  • Zu der (Berliner) These, dass Berlin eine andere Gefangenenklientel habe, und dieses die äußerst geringe Zahl der vorzeitigen Entlassungen begründe, sind bislang keinerlei Nachweise bekannt. Trotzdem wurde die Behauptung wie folgt beachtet:
      • Vorstellbar wäre grundsätzlich, dass sich aus eher ländlichen Gebieten eine andere Täter- und damit eine andere Gefangenenklientel rekrutiert. Dafür, dass dem so ist, oder dass es zahlenmäßig erheblich ins Gewicht fällt, liegen zwar keine Nachweise vor. Vorsorglich kann man dennoch ländlich geprägte Flächen-Bundesländer aus einem Vergleich mit Berlin herausnehmen. Es bleiben dann die Stadtstaaten zum Vergleich, nämlich Bremen und insbesondere das in Größe und Prägung vergleichbare Hamburg; jedoch auch industriell und demographisch ähnliche Bundesländer, wie insbesondere Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Hiernach bleibt es aber bei den oben getroffenen Vergleichsfeststellungen.
      • Einen Anhaltspunkt dafür, dass die These auch wohl tatsächlich keine, zumindest keine maßgebliche, Berechtigung hat, geben die Zahlen der bezuggenommenen Statistik hinsichtlich der Gliederung der Gefängnispopulation nach verhängten Straflängen. In überschlägiger Betrachtung der Stichtagszahlen ergibt sich daraus etwa folgende Gegenüberstellung

bis unter 6 Monate

6 – 12 Monate

mehr als 1 Jahr

Bund insgesamt

ca. 19,7%

ca. 21,5%

ca. 58,8%

Bayern

ca. 24,8%

ca. 23,4%

ca. 51,8%

Berlin

ca. 17,2%

ca. 17,2%

ca. 65,6%

Brandenburg

ca. 18,6%

ca. 23,6%

ca. 57,8%

Hamburg

ca. 22,2%

ca. 23,4%

ca. 54,4%

Hessen

ca. 18,6%

ca. 19,3%

ca. 62,1%

Die Zahlen und ihre Gegenüberstellung lassen bemerken:

  • Die Grobgliederung lässt vermutlich kaum Rückschlüsse auf Delikt- und Täterstrukturen zu. Insbesondere ist insofern mindestens der Bereich von »über 1 Jahr« viel zu diffus.
  • Hinsichtlich der Belegung mit ausgesprochenen Kurzstrafern scheinen Berlin und Hessen ähnlichkeiten zu haben.
  • Der in Berlin über alle Stichtage deutlich erhöhte Anteil der Gefangenen mit mehr als einem Jahr verhängter Strafe bestätigt vermutlich nur das bereits bekannte Ergebnis, dass in Berlin die Anzahl der vorzeitig Entlassenen sehr gering ist.

Vorstehendes nährt deshalb auch die Vermutung, dass der Entlastungseffekt einer Steigerung der vorzeitigen Entlassungen, z.B. auf den Bundesdurchschnitt, für die Berliner Haftanstalten enorm wäre, da er vor allem Straflängen von über einem Jahr beträfe.

Zusammenfassend zur These hinsichtlich der Gefangenenklientel:

Die These, dass der Anteil der vorzeitigen Entlassungen in Berlin bei weniger als der Hälfte des Bundesdurchschnitts liegt, weil die Gefangenenklientel in Berlin ganz anders ist, ist nicht belegt und erscheint unwahrscheinlich. Für ihre Überprüfung wäre eine Analyse und ein Vergleich der Straflängen, der Straftaten und einiger Tätermerkmale notwendig.

Die Erwartung erheblicher Auswirkungen einer veränderten »Zweidrittelpraxis« auf die Entlastung der Berliner Gefängnisse erscheint dagegen zunächst mehr als naheliegend. Nominell würde eine Anhebung der Anzahl der vorzeitigen Entlassungen auf Bundesniveau zu etwa 40 Entlassungen mehr pro Monat im Erwachsenenbereich führen!

Künftige Entwicklung der Gefangenenzahlen

Außerhalb der Fragestellungen zu den vorzeitigen Entlassungen und der Überbelegung der Berliner Haftanstalten (für männliche Gefangene) werden in der Öffentlichkeit und seitens der Justizverwaltung Prognosen über den Zuwachs von Gefangenenzahlen abgegeben.

  • Die Prognosen der Senatsverwaltung zur Entwicklung der Gefangenenzahlen zu Anfang der 90er Jahre trafen allerdings nicht zu.
  • Eine hinreichende Datenbasis für die jetzigen Prognosen ist uns nicht bekannt geworden. Aus den »Mittwochszahlen« der Senatsverwaltung für Justiz lassen sie sich auch nicht nachvollziehen.
  • Die demographische Entwicklung (hier: Überalterung) lässt erwarten, dass der schon bisher feststellbare Trend eines Rückgangs der Kriminalität deutlich fortschreitet. Nach einer Studie der Universität Köln, die jüngst bekanntgegeben wurde (s. u.a. Tagespresse v. 16.06.05), nimmt der Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung Berlins stetig zu. Seit mindestens Jahrzehnten ist außerdem anerkannt, dass die Altersgruppen zwischen 15 und 40 Jahren den Kern der häufiger kriminell auffällig Werdenden bilden. Diese Erkenntnisse decken sich mit aktuellen Forschungsergebnissen u.a. des »Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen« (kfn), wonach die Überalterung der Gesellschaft wiederum ein wesentlicher Faktor für den in den letzten Jahren schon erkennbaren Rückgang der Kriminalität ist (und die Zunahme der Kriminalitätsfurcht?). Die Belegung bzw. Überbelegung von Gefängnissen ist im übrigen sowohl international als auch national deutlich mehr eine Frage der Kriminalpolitik als der Kriminalitätsentwicklung.
  • Weder die Gefangenenraten (= Gefangene pro 100.000 Einwohner) noch der Gefangenenzuwachs verliefen in den Bundesländern gleich; einen einheitlich starken Anstieg gab es bis zum Jahr 2000 lediglich in den neuen Bundesländern. (vgl. Dünkel/Morgenstern in: Grundfragen staatlichen Strafens, München 2001, S. 133 ff.). International variieren Gefangenenraten zwischen z.B. 680 pro 100 000 in den USA und 45 in Finnland, 60 in Schweden, und 95 in Deutschland, ohne dass dies durch Unterschiede in der Kriminalitätsrate oder der Funktionsfähigkeit des Justizsystems erklärt werden könnte. Während Holland seine Gefangenenrate in den letzten Jahren von ca. 55 auf 93 steigerte, verringerte Finnland die dortige von 110 im Jahr 1977 auf die bereits genannten 45 im Jahr 1999, Österreich senkte sie zwischen 1984 und 1999 von 114 auf 80 (s. aaO., S. 137 und 163). Innerhalb der Bundesrepublik wiederum gibt es das Phänomen, dass auch in traditionell konservativ regierten Bundesländern wie etwa Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg und selbst Bayern eine gegenüber Berlin eine deutlich höhere Anzahl von vorzeitigen Entlassungen üblich ist. (In Baden-Württemberg im Rahmen der untersuchten Stichtage dazu eine enorme Anzahl von vorzeitigen Entlassungen im Wege der Gnade). Nicht nur am Beispiel Brandenburgs ist auch erkennbar, dass knappe Gefängnisplätze durch temporäre Gnadenaktionen freigeräumt werden.

Aus den obigen Zahlen und den weiteren Erfahrungen aus der Praxis lässt sich zur Berliner Vollzugs- und Vollstreckungspraxis bei Freiheitsstrafen konstatieren:

  • In Berlin scheint es eine Tradition extrem restriktiver Handhabung der gesetzlichen Regelungen (§§ 57 ff. StGB, §§ 88,89 JGG), im Bereich der Gnadenerweise – und, wie die Stichtagsdaten zeigen, im Bereich der Entlassungen gemäß § 35 BtmG (»Therapie statt Strafe«) zu geben.
  • Im Berliner Strafvollzug (für männliche Gefangene) scheint es keine Zielorientierung hinsichtlich der »Erarbeitung« vorzeitiger Entlassungen zu geben, sondern im Gegenteil ein starkes Halte- und Verzögerungsverhalten in verschiedenen Formen. Während es bei der Einweisungsabteilung (EWA) mittlerweile Tendenzen gibt, die erstmaligen Vollzugsplanungen positiv zu orientieren – Maßnahmenplanungen also z.B. häufiger bereits nach der Einweisungsuntersuchung auf vorzeitige Entlassung und Offenen Vollzug auszurichten, statt diese Zielsetzung späteren Entscheidungen vorzubehalten - , konterkarieren darauffolgende Vollzugsplanungen und –gestaltungen dies regelmäßig, indem z.B. Entscheidungen von der Aufnahme in bestimmte Bereiche oder von immer wieder neu beginnenden »Beobachtungszeiträumen« abhängig gemacht werden.
  • »Verwahrbereiche« sind mangels Förderung und Registrierung von Fortschritten bei den Gefangenen nicht durchlässig.
  • Bei suchtkranken Inhaftierten wird in aller Regel nicht auf die Möglichkeit von »Therapie statt Strafe« hingearbeitet.