Anlass für die nachstehend zusammengefassten Ergebnisse aus offiziellen Statistiken zur Strafvollstreckung in Deutschland ist die Frage, ob und wie sich die dauerhafte Überbelegung der Haftanstalten in Berlin und etlichen weiteren Bundesländern (nicht alle haben das »Überbelegungsproblem«) bewältigen lässt.
Angesichts der begrenzten ökonomischen Mittel der Allgemeinheit einerseits und des selbst auferlegten Zieles andererseits, gesellschaftliche Probleme möglichst zivil(isiert) und nicht mit mehr Staatsgewalt zu bew&aumL;ltigen, sollte die Ausweitung des Freiheitsentzuges und die Schaffung von mehr Haftplätzen allenfalls letzte Option sein.
Nach den Recherchen des BVB u.a. bei der Senatsverwaltung für Justiz, dem Statistischen Bundesamt und dem Statistischen Landesamt Berlin wurden vorzeitige Entlassungen gemäß §§ 57, 57 a StGB und §§ 88, 89 JGG wohl bis zum Jahr 2002 statistisch durchgängig erfasst. Seither leiten die Länderjustizverwaltungen u.a. zu drei Stichtagen im Jahr – dem 31.03., dem 31.08., und dem 30.11. – Entlassenenzahlen mit Angabe der Entlassungsgründe an das Statistische Bundesamt. Sie sind dort veröffentlicht (s. www.destatis.de)
Auf diese vom Statistischen Bundesamt gesammelten und veröffentlichten Zahlen stützt sich das Nachfolgende im Wesentlichen. Da es sich hierbei nicht um Gesamtzahlen handelt, sondern um Stichtagsdaten, ergibt sich kein durchgängiges, sondern ein quasi holzschnittartiges Bild. Variationen, die trotz einheitlicher gesetzlicher Grundlagen für alle in verschiedenen Bundesländern etwa zu verschiedenen Zeitpunkten und außerhalb der Stichtagsdaten auftreten könnten, sind hier grundsätzlich nicht erfasst.
Jedoch auch ein Holzschnitt ist bekanntermaßen aussagekräftig, und Stichtags-Vergleiche, die bei der Evaluierung der Stichtagsdaten von uns zur Probe durchgeführt wurden, ergaben keine Abweichungen in den wesentlichen hervorgehobenen Merkmalen. Bekannte Variablen, wie etwa die Gnadenpraxis in den Bundesländern zu verschiedenen Zeitpunkten oder die Sondermaßnahmen in Berlin ab Anfang 2003 hinsichtlich der Ersatzfreiheitsstrafer u.ä., wurden in die Überlegungen miteinbezogen.
Als bereits vorliegendes Teilergebnis aus dem genannten Zahlenwerk liegen z.B. die aus der folgenden Tabelle ersichtlichen Vergleichsdaten vor, die sich auf die jeweiligen Summen zu den Stichtagen 30.11.03, 31.03.04 und 31.08.04 eziehen.
Es liegen die Zahlen zu allen Bundesländern vor. Die Tabelle ist zwecks Übersichtlichkeit jedoch beschränkt auf Bundesländer, die mit Berlin vergleichbar erscheinen – wie etwa Hamburg hinsichtlich der vermutbaren Insassen- und Problemstrukturen als Stadtstaat –, oder z.B. hinsichtlich historischer oder politische Gegebenheiten »gespiegelt« werden sollten – wie das Nachbarland Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Sachsen.
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(Bundes-)Land |
Endverbüßungen |
Vorzeitige Entlassungen gemäß §§ 57, 57a StGB; §§ 88, 89 JGG |
Entlassungen auf Grund von Gnadenerweisen¹ |
Entlassungen gemäß § 35 BtmG (»Therapie statt Strafe«) |
Deutschland |
68,76% |
19,26% |
5,82% |
6,16 % |
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Bad.-Württ. |
46,84% |
19,35% |
26,08 % |
7,72 % |
|
Berlin |
83,47 % |
9,37% |
3,24% |
3,92% |
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Brandenbg. |
64,58% |
24,52% |
10,35% |
0,54 % |
|
Hamburg |
70,40% |
19,64% |
2,07% |
7,88 % |
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Hessen |
64,51% |
19,93% |
6,24% |
9,45% |
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Sachsen |
75,07 % |
24,34 % |
0,07% |
0,51 % |
¹ Hinsichtlich der Gnadenerweise sind die drei Stichtagsdaten nicht ganz vergleichbar, da verschiedene Bundesländer vor oder nach den Stichtagen teilweise erhebliche Gnaden-Entlassungen aufweisen –s.u. –
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bis unter 6 Monate |
6 – 12 Monate |
mehr als 1 Jahr |
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Bund insgesamt |
ca. 19,7% |
ca. 21,5% |
ca. 58,8% |
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Bayern |
ca. 24,8% |
ca. 23,4% |
ca. 51,8% |
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Berlin |
ca. 17,2% |
ca. 17,2% |
ca. 65,6% |
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Brandenburg |
ca. 18,6% |
ca. 23,6% |
ca. 57,8% |
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Hamburg |
ca. 22,2% |
ca. 23,4% |
ca. 54,4% |
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Hessen |
ca. 18,6% |
ca. 19,3% |
ca. 62,1% |
Die Zahlen und ihre Gegenüberstellung lassen bemerken:
Vorstehendes nährt deshalb auch die Vermutung, dass der Entlastungseffekt einer Steigerung der vorzeitigen Entlassungen, z.B. auf den Bundesdurchschnitt, für die Berliner Haftanstalten enorm wäre, da er vor allem Straflängen von über einem Jahr beträfe.
Die These, dass der Anteil der vorzeitigen Entlassungen in Berlin bei weniger als der Hälfte des Bundesdurchschnitts liegt, weil die Gefangenenklientel in Berlin ganz anders ist, ist nicht belegt und erscheint unwahrscheinlich. Für ihre Überprüfung wäre eine Analyse und ein Vergleich der Straflängen, der Straftaten und einiger Tätermerkmale notwendig.
Die Erwartung erheblicher Auswirkungen einer veränderten »Zweidrittelpraxis« auf die Entlastung der Berliner Gefängnisse erscheint dagegen zunächst mehr als naheliegend. Nominell würde eine Anhebung der Anzahl der vorzeitigen Entlassungen auf Bundesniveau zu etwa 40 Entlassungen mehr pro Monat im Erwachsenenbereich führen!
Außerhalb der Fragestellungen zu den vorzeitigen Entlassungen und der Überbelegung der Berliner Haftanstalten (für männliche Gefangene) werden in der Öffentlichkeit und seitens der Justizverwaltung Prognosen über den Zuwachs von Gefangenenzahlen abgegeben.
Aus den obigen Zahlen und den weiteren Erfahrungen aus der Praxis lässt sich zur Berliner Vollzugs- und Vollstreckungspraxis bei Freiheitsstrafen konstatieren: