kopf

Offener Brief zur Überbelegung im Berliner Männerstrafvollzug

an:

Anlage:

Auswertung des BVB zur Praxis der »Zweidrittelentlassungen« in den Bundesländern


Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Berliner Vollzugsbeirat (BVB) hat sich in seiner Juni-Sitzung mit Richterinnen und Richtern der Strafvollstreckungskammer und des Jugendstrafvollzuges erneut mit der Problematik der andauernden überbelegung im Berliner Männer-Strafvollzug befasst.

Zentrales Thema war das seit Jahrzehnten nahezu unverändert fortbestehende Phänomen, dass in Berlin die Quote derjenigen Gefangenen, gegen die die Strafvollstreckung nachträglich zur Bewährung ausgesetzt wird (»Zweidrittel-Entlassungen«), die mit Abstand niedrigste in ganz Deutschland ist; sie beträgt nicht einmal die Hälfte des Bundesdurchschnitts.

Der BVB hält daran fest, dass die überbelegung der Gefängnisse in Berlin und damit einhergehende Probleme insbesondere mit einer Erhöhung der Anzahl der vorzeitigen Entlassungen nach den gesetzlichen Vorschriften voraussichtlich zu lösen sind.

Die Problemlagen und Aufgabenstellungen innerhalb der Vollzugsanstalten sind weiterhin die gleichen, wie sie in den Stellungnahmen des BVB vom 07.09.2000 und vom 10.03.2005 vor dem Rechtsausschuss dargestellt wurden. Zusammengefasst meint das:

    1. Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Vollzug zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit (bis zu 50%) und unrealistischer Arbeitsplätze (z.B. im Bereich »Kalfaktoren«);
    2. Vermeidung der in jüngerer Vergangenheit feststellbaren Zurückdrängung des Offenen Vollzuges und seiner besseren Resozialisierungsmöglichkeiten;
    3. Förderung von »Therapie-statt-Strafe« für Btm-Abhängige; Verbesserung der Kooperation von Gruppenleiter/inne/n und Haftärzt/inne/n mit Therapieeinrichtungen;
    4. Vermeidung von Wartezeiten zwischen Strafbeginn und Einweisungsuntersuchung;
    5. Motivierung und Umorganisation des Personals in den Haftanstalten auf die Zielsetzung hin, die Resozialisierungsarbeit zügig zu betreiben, Motivationen bei allen Gefangenen aufzubauen und zu stützen, und Leerläufe in jeder Hinsicht zu vermeiden (z.B. positive Vollzugsplanungen; zügige Verlegung in die von der Einweisungsabteilung (EWA) bestimmten Einweisungsbereiche; nicht ständig wiederholte »Beobachtungszeiten« bei Verlegungen innerhalb des Vollzuges).

Die aktuelle Situation im Berliner Strafvollzug kann unseres Erachtens mit einem punktuellen personellen und finanziellen Einsatz zunächst gewendet und anschließend konsolidiert werden. Bedingung ist, dass das oben skizzierte Ziel konsequent verfolgt und von der Politik unterstützt wird.

Wir bitten Sie, in dem Ihnen zugängigen Verantwortungsbereich der Politik und der (Justiz-) Verwaltung, das Vorstehende zu überdenken und gegebenenfalls initiativ zu werden.

Berlin, den 28.06.05

Dr. Olaf HeischelFriederike KyrieleisDr. Hartwig Grubel

–Vorstand des BVB für diesen –