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Berliner Vollzugsbeirat befürwortet »Amnestie« für Strafgefangene


Es handelt sich bei den aktuellen Maßnahmen nicht um eine »Amnestie«, da die Verurteilten erst nach Verbüßung eines relativ großen Teils ihrer Strafe entlassen werden, und außerdem danach unter Bewährung stehen.

(Nur 1949 und 1954 wurden in Deutschland bei zwei Amnestien ca. 800.000 verurteilte Gesetzesbrecher vergleichbarer und sogar deutlich schwererer Kriminalität tatsächlich überhaupt nicht bestraft. Dass Deutschland dadurch unsicherer wurde, hat nie jemand feststellen können)

Nach Auffassung des Berliner Vollzugsbeirats (BVB) ist die Abkürzung der Reststrafzeiten für Gefangene, die kein wesentliches »Sicherheitsrisiko« darstellen – betroffen sind ohnehin nur »Kurzstrafer« und Ersatzfreiheitsstrafer -, eine gesetzlich gemäß § 455a StPO gebotene Reaktion. Sie ist seit langem überfällig zur Reduzierung der teilweise dramatischen und teilweise gesetzeswidrigen Überbelegung der Gefängnisse in der Hauptstadt.

Manche Berliner Gefängnisse weisen eine Überbelegung von mehr als 25 Prozent auf. Obwohl jeder Häftling nach dem Gesetz einzeln unterzubringen ist, sind und bleiben viele Zellen bereits regulär für mehrere Gefangene vorgesehen. Die Überbelegung wurde vom Bundesverfassungsgericht und vom Kammergericht teilweise als menschenunwürdig bezeichnet, betroffene Gefangene haben sich bereits Schmerzensgeldansprüche deswegen erstritten, »es kann nicht sein, dass eine Verwaltung in einem solchen Fall nichts tut«, sagt Heischel, »manche Gefangene sind deshalb 23 Stunden am Tag in einem Raum, der teilweise kaum größer ist als das Bett«. Die Vollzugsbediensteten können sich nicht um die wirklichen Problemfälle kümmern, wenn sie, wie bei der derzeitigen Überbelegung, gerade mal die Grundversorgung und Bewachung sicherstellen können, meint der BVB-Vorsitzende.

Die gegen die aktuellen und vergleichsweise geringfügigen Maßnahmen der Justizverwaltung vereinzelt in der Öffentlichkeit vorgetragenen Ressentiments berücksichtigen weder die Gesetzeslage noch die Realitäten, die mit den vorhandenen Mitteln bewältigt werden müssen.

»Die Nutzung der in der Strafprozessordnung ausdrücklich vorgesehenen Maßnahme ist im Interesse der Sicherheit der Bürger und des Anstaltspersonals erforderlich«, sagt der BVB-Vorsitzende Dr. Olaf Heischel.

»Die jetzt vorzeitig Entlassenen wissen außerdem, dass sie unter Bewährung stehen, und dass sie bei jedem Verstoß wieder „einfahren”; das hat mehr Präventionswirkung, als der Haftalltag im Kreis anderer Krimineller« darauf wiesen auch die Zahlen aus den achtziger Jahren hin: »Mit 70 Prozent der Täter (ca. 1700) musste sich die Justiz damals nicht mehr beschäftigen. Diese Quote ist besser als der beste Knast!«

Ob man eine weitere Haftanstalt zu immensen Bau- , Betriebs- und Personalkosten braucht, ist nach Auffassung des BVB-Vorsitzenden möglich, aber nicht sicher. Die Planungen für eine JVA mit 650 Plätzen in Großbeeren schon zu Zeiten der letzten großen Koalition in Berlin wurden damals nicht zuletzt auch deshalb nicht umgesetzt, weil es auch von der CDU immer wieder Vorbehalte und neue Anfragen dazu gab.»Sinnvoll wäre sicher, erst einmal die vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Denn die aufgrund der Überbelegung stagnierenden oder nicht vorhandenen Maßnahmen des Vollzuges zur Resozialisierung führen dazu, dass in Berlin die Quote der vorzeitigen Haftentlassungen mit Abstand die niedrigste in allen Bundesländern ist. Sie liegt hier bei ca. 8%, im Bundesdurchschnitt bei über 22% «, sagt der BVB-Vorsitzende.


Dr. Olaf HeischelFriederike KyrieleisDr. Hartwig Grubel