
| BERLINER
VOLLZUGSBEIRAT
D E R V O R S T A N D Dr. Olaf Heischel (Vors.) Friederike Kyrieleis Dr. Hartwig Grubel |
c/o Dr. Olaf Heischel www.berliner-vollzugsbeirat.de |
Berlin, den 25.04.05
betrifft: Ausgabe vom 23.04.05, Berliner Teil, »Verbotene Schokoriegel« von Michael Mielke
Sehr geehrter Herr Mielke,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr vorstehend genannter Artikel über ein Gerichtsverfahren zu einem bzw. zwei Haschischschmuggel in die JVA Moabit schürt mit unsauberen journalistischen Methoden Vorurteile über Haftanstalten, die deren Ansehen schaden und deren Arbeit diskreditieren.
Das tun Sie insbesondere dadurch, dass Sie behaupten, im Gericht getane Äußerungen des Angeklagten und des Gerichtsvorsitzenden über ein vorhandenes Handy und den Bruch einer Trennungsvereinbarung verrieten einiges über den »Gefängnis a l l t a g .« - Dass Handys im Besitz von Moabiter Gefangenen sind, kommt vor; es ist aber so wenig »Alltag« dort, wie etwa der Besitz von Jaguar- u.ä. Limousinen durch Morgenpost-Redakteure (oder ist mir bei den Letztgenannten etwas verborgen geblieben?). – Dass außerdem eine flapsige Richterbemerkung der von Ihnen zitierten Art zum Trennungsgebot von Ihnen für wahr erklärt wird, ist möglicherweise nicht einmal im Sinne des zitierten Richters. Es ist nicht »Alltag«, sondern es kommt vor, dass Trennungsverbote verletzt werden. Aus eigener Erfahrung vermute ich, dass es weitaus seltener geschieht als Rotlichtvergehen oder Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr.
Sie sollten in dem Zusammenhang auch nicht ganz vergessen, dass für Untersuchungsgefangene in der JVA Moabit im Übrigen die Unschuldsvermutung gilt.
Soweit Sie weiter formulieren, Rauschgift sei in Moabit »o f f e n b a r « in jeder gewünschten Sorte und Menge zu haben, ist das sachlich und grammatikalisch nicht nachzuvollziehen. »Offenbar« wird das von Ihnen Behauptete weder aus den von Ihnen genannten Merkmalen aus der Gerichtsverhandlung noch sonst.
Offenbar ist lediglich, dass im genannten Einzelfall ein bereits hafterfahrener Gefangener in einem Fall Haschisch in die Haftanstalt einschmuggeln konnte und in einem weiteren (schon) erwischt wurde.
Was ansonsten oft kolportiert wird, egal von welcher Seite, ist deshalb nicht »offenbar«. Den Mitgliedern des BVB und der Anstaltsbeiräte ist bekannt, dass etwa in der JVA Tegel verschiedene Sorten Rauschgifte zu manchen Zeiten erhältlich sind; wenn man das Geld hat und Zugang zu den damit handelnden Gefangenen. Dass es dort leichter ist, an Rauschgift heranzukommen als draußen, wie manche Gefangene tönen, ist nach unseren Erfahrungen platter Unsinn und beruht auf Großspurigkeit und Geltungssucht.
Möglicherweise meinen Sie diese »Information«, wenn Sie schreiben, sie sei nicht neu und verwechseln die Haftanstalten?
In der JVA Moabit sind die Verhältnisse deutlich verschieden von den vorskizzierten in der JVA Tegel. Es gibt nur äußerst beschränkte Möglichkeiten, an Rauschgift heranzukommen. Dass »jede gewünschte Sorte und Menge« dort zu haben sei, ist falsch. Wenn ein Angeklagter im Übrigen vor Gericht von einem angeblichen Kokainkauf in Haft erzählt, kann er einige Motive haben, die mit dem Prozess der »Wahrheitsfindung« nicht grundsätzlich kompatibel sein müssen – um es mal freundlich zu formulieren.
Wissen Sie übrigens, dass die Drogen, die für fast alle von uns zu jedem Tag gehören, weil Sie die Entspannung vom Stress ermöglichen, in Haft verboten sind? Würden Sie für sich selbst ein Grundrecht auf diese Art Entspannung in Anspruch nehmen wollen? Wenn Sie das mit »Ja« beantworten, könnte das auch zu einer möglichen Erklärung führen, weshalb in Haft einige Gefangene zum Haschischrauchen kommen – während sie sich »draußen« die Hucke vollaufen lassen.
Ich möchte abschließend an Ihre Vernunft appellieren:
Solche Gerüchte über Haftanstalten in die Welt zu setzen, mag
Alltagsnutzen für diejenigen bringen, die´s ja schon immer
wussten und die das bei Molle und Korn nach Feierabend gerne laut
herausblöken. Für diejenigen, die sich im
Gefängnis a l l t a g abmühen, die
Gefangenen - darunter eine sehr hohe Zahl von inhaftierten
Drogenabhängigen – wieder tauglicher für die
Gesellschaft zu machen, ist es eine grobe Missachtung.
Ähnliches gilt für diejenigen unter den Gefangenen, die sich
um ihre Resozialisierung unter alles andere als idealen Bedingungen
dafür in Haft sorgen und mühen. Und auch das sind nicht
wenige.
- Mit einer Veröffentlichung als Leserbrief bin ich einverstanden. –
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heischel,
Vorsitzender des BVB