Berliner Vollzugsbeirat (BVB)

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Pressemitteilung

4. Oktober 2005

Berliner Vollzugsbeirat und Berliner Strafverteidiger:
VIEL ZU WENIG HAFTENTLASSUNGEN AUF
BEWÄHRUNG IN BERLIN

Der Berliner Strafvollzugsbeirat (BVB) und die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. sind davon überzeugt, dass in Berlin viel zuwenig Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen werden, obwohl dies nach ihrem Verhalten in der Haft möglich wäre und zu ihrer erfolgreichen Resozialisierung beitrüge.

BVB und Strafverteidiger kritisieren, dass in Berlin nur etwa 8-9% der Gefangenen vorzeitig auf Bewährung entlassen werden. Das ist nicht einmal die Hälfte des Bundesdurchschnitts. In den beiden eher konservativen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg liegt die Zahl bei etwa 20%.

BVB und Strafverteidiger sind davon überzeugt, dass die Resozialisierungschancen vieler Strafgefangener deutlich größer wären, wenn sie durch vorzeitige Entlassung auf Bewährung eine zusätzliche Motivation, um nicht zu sagen, einen gewissen „Druck“ spüren, »sauber zu bleiben«, weil andernfalls die Bewährung widerrufen wird. Voraussetzung dafür wäre aber auch eine deutlich bessere Vorbereitung auf das Leben »draußen« in der Haft.

Außerdem hätte eine vorzeitige Entlassung von dafür geeigneten Gefangenen auch einen deutlich sichtbaren Spareffekt: Jeder Gefangene kostet die Gesellschaft ca. 100.- € pro Hafttag.

BVB und Berliner Strafverteidiger haben am 22. 9. 2005 auf einem Colloquium mit Vertretern der Senatsverwaltung für Justiz, des Kammergerichts, des Landgerichts, der Staatsanwaltschaft und der Strafanstalten dieses Problem besprochen. Es herrschte Einvernehmen darüber, dass diese unverhältnismäßig niedrigen Zahlen in Berlin nicht einfach hingenommen werden können.

Bei der Erörterung der Ursachen konzentrierte sich die Diskussion auf zwei unterschiedliche Gründe: Zum einen arbeiten die Haftanstalten zu wenig hin auf eine vorzeitige Entlassung und zum anderen legen die zuständigen Gerichte zu strenge Maßstäbe an – vor allem bei den »Kurzstrafern« (ca. 75 % der Gefängnisinsassen verbüßen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren).

BVB und Berliner Strafverteidiger wollen weiter an diesem Thema arbeiten. Sie hoffen auf eine breite Diskussion ihrer Vorstellungen im Interesse der Allgemeinheit und einer gelungenen Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft.

Nach Auffassung der Veranstalter steht das Thema auch im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit öffentlicher Mittel und von Haftplätzen im Land Berlin.

Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

Martin Rubbert

Rechtsanwalt

Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Dr. Olaf Heischel

Rechtsanwalt

Berliner Vollzugsbeirat