Anmerkungen zu einer Besuchsregelung


Die JVA Charlottenburg hat auf Anweisung der Senatsverwaltung für Justiz Einschränkungen beim Besuch eingeführt. Anlaß war die Entweichung eines Gefangenen durch »Tausch« mit einem seiner Besucher. Die neuen Regelungen sehen so aus, daß die Inhaftierten Anstaltskleidung tragen müssen, ihren Besuch nur noch zu Beginn und zum Abschied berühren dürfen, eine Bewirtung verboten ist und sich auf dem Tisch eine ca. 40 cm hohe Trennscheibe befindet. Die Zielrichtung ist deutlich: die Anstaltskleidung soll das Verwechseln von Gefangenen und Besuchern verhindern, Berührungsverbote und die Trennscheibe schränken die Übergabe verbotener Gegenstände ein. Das sind für sich genommen hehre Ziele. Sie ließen sich aber durch die ordnungsgemäße Arbeit der aufsichtsführenden Beamten erreichen, ohne daß die Rechte aller Inhaftierten beschnitten würden. Der spektakuläre Austausch wurde deshalb möglich, weil Bedienstete Fehler machten. Das Entweichen eines Gefangenen führt zu der Bestrafung aller - eine Kollektivhaftung, die sowohl unnötig als auch ungesetzlich ist.


Es dürfte zudem gegen den Angleichungsgrundsatz verstoßen, wenn sich Inhaftierte und ihre Angehörigen nur zu Beginn und zum Abschied eines Besuches berühren dürfen. Die Reglementierung, wann berührt werden darf, und das Verbot spontaner Berührungen während der ohnehin kurz bemessenen Besuchszeit entsprechen in keiner Weise dem Bild der Lebensverhältnisse außerhalb der Anstalt. Derzeit ist die Klage eines Charlottenburger Inhaftierten gegen die Einschränkungen beim Kammergericht anhängig.


Fast jede Interaktion im Vollzug ist theoretisch auch für einen Mißbrauch geeignet. So ist es gleichfalls denkbar, daß verbotene Gegenstände bei einem Besuch von Verteidigern, Vollzugshelfern oder durch Beamte des Justizvollzugs übergeben werden. Der Empfang von Besuch überhaupt wäre nach dieser Argumentation gleichfalls gefährlich. Folgte man dieser Auffassung, hieße das, es könnte in Zukunft alles verboten werden, was für einen Mißbrauch geeignet ist.


Wo Menschen arbeiten, werden Menschen Fehler machen. Wo Menschen eingesperrt sind, werden sie versuchen, dem zu entfliehen oder sich im Gefängnisalltag Erleichterungen, auch verbotene, zu verschaffen. Es scheint der Wille auch der Berliner Justizpolitik zu sein, solchen Vorkommnissen mit Härte und Einschränkungen zu begegnen. Die eigentlich verdienstvollere Variante wäre es, standzuhalten und an der Beseitigung der tatsächlich bestehenden Mängel weiter zu arbeiten.


Annette Linkhorst für den Vorstand des BVB